2.4. Mit Entscheid vom 17. Februar 2023 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm wie folgt: "1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Z. (Zahlungsbefehl vom 18. Oktober 2022) für Fr. 1'360.00 nebst 5 % Zins ab 2. August 2022 und für Fr. 1'360.00 nebst 5 % Zins ab 2. September 2022 provisorische Rechtsöffnung erteilt. -3- 2. Der Gesuchsgegnerin wird die unentgeltliche Rechtspflege hinsichtlich der Gerichtskosten bewilligt.