2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 27. Februar 2023: " 1. Über B., geboren am xx.xx.xxxx, von C., […], Inhaberin der Einzelunternehmung D., wird mit Wirkung ab 27. Februar 2023, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.