1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamtes Q. vom 16. September 2022 für ausstehende Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge von Fr. 900.00 nebst Zins zu 5% seit dem 16. September 2022 sowie für eine Forderung "ohne Zins" von Fr. 120.90. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 21. September 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 13. Januar 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 22. November 2022 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.