"1. Den Gesuchstellern wird in der Betreibung Nr. G des Betreibungsamtes R. (Zahlungsbefehl vom 07. April 2022) für den Betrag von Fr. 350'000.00 nebst Zins zu 5.1 % seit 1. Oktober 2021 sowie für den Betrag von Fr. 263.60 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchsteller verrechnet, sodass die Gesuchsgegnerin den Gesuchstellern Fr. 1'000.00 direkt zu ersetzen hat.