3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsteller." 2.3. Mit weiteren Eingaben vom 8. Juni 2022 (Kläger), 7. Juli 2022 (Beklagte), 19. Juli 2022 (Kläger) und 23. August 2022 (Beklagte) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 reichten die Kläger den Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 22. September 2022 ein. -3- 2.5. Am 11. November 2022 nahm die Beklagte ein weiteres Mal Stellung. 2.6. Am 21. Februar 2023 erkannte das Bezirksgericht S., Präsidium des Zivilgerichts: