3.3. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 14. März 2023 die aufschiebende Wirkung. 3.4. Die Klägerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 29. März 2023: " 1. Der durch den Einzelrichter am Bezirksgericht Zofingen mit Entscheid vom 28. Februar 2023 im Verfahren SG.2023.10 über die B. GmbH mit Sitz in S. eröffnete Konkurs sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers." Das Obergericht zieht in Erwägung: