1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 27. September 2022 für eine Forderung von Fr. 8'000.00 nebst 5 % Zins seit dem 16. Januar 2022 und für einen "Verzugsschaden gemäss Art. 103/106 OR" von Fr. 913.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 20. Oktober 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 10. Januar 2023 beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 1. Dezember 2022 zugestellt worden war. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 28. Februar 2023: