Der Auszug aus dem Betreibungsregister der Beklagten vom 6. März 2023 umfasst sechs Betreibungen, vier davon wurden durch Zahlung ans Betreibungsamt und eine durch Zahlung an den Gläubiger beglichen. Gegen eine Betreibung in Höhe von Fr. 7'661.24 erhob die Beklagte Rechtsvorschlag, diese besteht weiterhin (BB 12). Am 16. Februar 2023 schloss die Beklagte mit der Gläubigerin dieser Forderung eine Abzahlungsvereinbarung. Darin wurde unter Ziff. 3 eine Ratenzahlung vereinbart, die erste Rate von Fr. 718.35 wurde per Ende Februar 2023 fällig.