1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. XXX des Regionalen Betreibungsamts Z. vom 27. Oktober 2022 für eine Forderung von Fr. 1'181.65 nebst 5 % Zins seit 8. April 2022 und Fr. 283.50 aus den Rechnungen vom 8. April 2022. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 1. November 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 3. Januar 2023 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 23. November 2022 der Beklagten am 14. Dezember 2022 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.