Dies sei in der Klage vom 20. Februar 2023 belegt worden. Vom Vater einen Prozesskostenvorschuss zu verlangen, sei nur eine formelle Schikane. Der Vater werde einen solchen nie zahlen. Daher sei primär die unentgeltliche Rechtspflege verlangt worden. Der vorinstanzliche Entscheid sei deshalb aufzuheben und dem Gesuchsteller sei die unentgeltliche Rechtspflege für alle Verfahren (VF- und SF-Verfahren) zu gewähren.