Er habe keine Fr. 800.00, die er dem Familiengericht als Kostenvorschuss bezahlen könne. Zudem werde er dieses Geld – würde er es zahlen – von seinem Vater nie mehr erhalten. Es sei auch falsch zu glauben, dass ein Vater in einem Unterhaltsprozess für seinen Sohn einen Prozesskostenvorschuss zu bezahlen habe. Dafür gebe es, anders als im Scheidungsverfahren, gar keine Rechtsgrundlage. Folgte man dieser Argumentation, müsste doch auch seine Mutter einen Prozesskostenvorschuss bezahlen. Er habe kein Einkommen und kein Vermögen, weshalb er die unentgeltliche Rechtspflege verlangt habe. Seine Mutter habe ebenfalls kein Geld. Dies sei in der Klage vom 20. Februar 2023 belegt worden.