3. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.2. Am 24. März 2023 und am 3. April 2023 (Postaufgabe) reichte der Gesuchsteller weitere Eingaben ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO). -3-