3. 3.1. Gegen diese ihm am 27. Februar 2023 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 2. März 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die Verfügung des BG Aarau vom 22.02.2023 (Verfahren SF.2023.15) aufzuheben. 2. Es sei A., geb. […] 2014, in den Verfahren VF.2023.6 und SF.2023.15 die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und es sei RA Bolliger als unentgeltlicher Rechtsbeistand im Verfahren VF.2023.6 (Unterhalt) und auch im vorliegenden URP-Verfahren SF.2023.15 als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen.