1. A. (geb. am […] 2014) reichte am 20. Februar 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Aarau gegen C. eine Unterhaltsklage ein (Verfahren VF.2023.6) und ersuchte um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie um Bestellung von Rechtsanwalt Willy Bolliger zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter, eventualiter um Verpflichtung von C. zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 3'000.00. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 22. Februar 2023 ab (Verfahren SF.2023.15).