Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz (vorsorgliche Massnahme im Eheschutzverfahren) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Aus der Ehe der Parteien (Heirat: tt.mm. 2016; Trennung: tt.mm. 2022) ging der Sohn C. (geb. tt.mm. 2019) hervor. 2. 2.1. Mit Eheschutzgesuch vom 24. Oktober 2022 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q. (SF.2022.138) u.a.: "4. 4.1 Die eheliche Wohnung, [...] R., sei für die Dauer des Getrenntlebens der Gesuchstellerin mit C. zur alleinigen Benützung und Bezahlung zuzuweisen.