In den Abschreibungsverfügungen werde die Gerichtskasse Bremgarten verpflichtet, Kostenvorschüsse im Gesamtbetrag von Fr. 43'399.10 an die Klägerin zurückzuerstatten. Schuldner dieser Rückforderung sei der Kanton Aargau, in dessen Namen das Bezirksgericht Bremgarten handle. Dies ergebe sich bereits daraus, dass im Briefkopf der Abschreibungsverfügungen der Kanton Aargau aufgeführt sei, dessen Wappen sich weiter -4-