" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 8. November 2022; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 21. November 2022) für den Betrag von Fr. 43'399.10 nebst Zins zu 5 % seit 14. November 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet, so dass der Gesuchgegner der Gesuchstellerin den Betrag von Fr. 400.00 direkt zu ersetzen hat.