Der Beklagte unterlasse also insgesamt Einwendungen zivilrechtlicher Natur, wie beispielsweise Nichtbestand oder Erlöschen der Forderung, geltend zu machen. Demzufolge sei ihr für -5- den ganzen Betrag (Fr. 8'997.60) provisorische Rechtsöffnung zu erteilen (Beschwerde, S. 4 f.).