"1. Forderung CHF 8'997.60 Diverse Materiallieferungen sowie Verlustschein 19.04.2017 – aus Zession: C. 2. Verzugsschaden gemäss Art. 103/106 OR CHF 352.40" Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsgesuch vom 6. Januar 2023 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung in Höhe von Fr. 8'997.60, unter Kostenund Entschädigungsfolge zulasten des Beklagten.