1.3. Mit amtlichem Formular vom 24. November 2022 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs per 31. Dezember 2022 gekündigt. 2. 2.1. Die Klägerin (vertreten durch die E. AG) beantragte mit am 13. Januar 2023 (Postaufgabe) eingereichtem Gesuch beim Bezirksgericht Baden die Ausweisung der Beklagten aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagten reichten innert Frist keine Stellungnahme ein und liessen sich mit Eingabe vom 22. Februar 2023 vernehmen. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden entschied am 22. Februar 2023: " 1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.