Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die C. AG (fortan: Klägerin) als Vermieterin schloss am 30. November 2017 mit A. und B. (fortan: Beklagte) einen Mietvertrag über eine 4 ½- Zimmerwohnung ([…]) zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 2'070.00 ab. 1.2. Die Klägerin (vertreten durch die D. AG) forderte die Beklagten mit Einschreiben vom 10. Oktober 2022 zur Bezahlung des Mietzinses für Oktober 2022 in der Höhe von Fr. 2'070.00 innert 30 Tagen auf und drohte ihnen für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an.