1.2.3. Die Beschwerde enthält Anträge, aus denen zwar nicht eindeutig hervorgeht, inwiefern der angefochtene Entscheid aufzuheben oder abzuändern ist, sinngemäss lässt sich jedoch ein Antrag auf teilweise Aufhebung des angefochtenen Entscheids und teilweise Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs zufolge unrichtiger Rechtsanwendung oder offensichtlich unrichtiger Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz entnehmen (vgl. Ziff. 2 der Beschwerde). Der Beklagte beantragt zudem, dass die Vollstreckung aufzuschieben (vgl. Ziff. 1 der Beschwerde) und die Zahlungsbe- fehls-, Gerichts- und Parteikosten nach dem Ausgang des Verfahrens zu verteilen seien (vgl. Ziff.