3. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: Fr. 2'000.00 ab Januar 2023 4. Die Unterhaltsberechnung stützt sich auf folgende Grundlagen: - monatliches Nettoeinkommen Gesuchsgegnerin (100% IV-Rente): Fr. 1'323.00 - monatliches Nettoeinkommen Gesuchsteller mindestens (Vermögenserträge): Fr. 2'600.00 - monatlicher Notbedarf Gesuchsgegnerin: Fr. 3'580.55 - monatlicher Notbedarf Gesuchsteller: Fr. 3'062.00