3. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin für die Dauer des Getrenntlebens ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Eheschutzbegehrens monatliche, auf den Ersten eines jeden Monats vorauszahlbare angemessene Unterhaltsbeiträge von mindestens CHF 2'000.- zu bezahlen. -3- 4. Der persönliche Unterhalt gemäss Ziffer 2. sei als vorsorgliche Massnahme während der Dauer des Verfahrens zu verfügen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MwSt. zu Lasten des Gesuchstellers."