Vorliegend enthält die Berufung der anwaltlich vertretenen Klägerin zwar keinen Antrag in der Sache; in Rechtsbegehren 3 wird lediglich beantragt, "[e]s sei der [angefochtene] Entscheid […] vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zwecks Eintretens und zwecks neuer Entscheidung und Begründung an die Vorinstanz zurückzuweisen".