Es sei nicht mal klar, "ob sie noch" einen Prozesskostenvorschuss für das Verfahren ZOR.2022.47 und für das erstinstanzliche Verfahren fordere, oder ob sie einfach einen materiellen Entscheid der Vorinstanz "erzwingen" wolle, auch wenn dieser negativ ausfallen sollte, damit sie die unentgeltliche Rechtspflege geltend machen könne. Selbst wenn die Klägerin noch einen Prozesskostenvorschuss verlangen würde, sei nicht klar, wie viel sie fordere. Sie beantrage bloss die Kassation des vorinstanzlichen Entscheids und die Rückweisung des Verfahrens.