4.4.1. Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid, ausgehend von den von der Klägerin eingereichten Unterlagen, deren "familienrechtliches" Existenzminimum auf Fr. 3'230.00 veranschlagt (Grundbetrag Fr. 1'200.00; Wohnkosten Fr. 1'530.00 inkl. Fr. 50.00 für den Parkplatz [Gesuchsbeilage 6]; Krankenversicherungsprämien Fr. 500.00 [inkl. VVG, bei Gesuchsbeilage 5]). Diese Beträge werden vom Beklagten in seiner Berufung (S. 26) mit einer Ausnahme übernommen. Des Weiteren gesteht er der Beklagten weitere Fr. 900.00 zu (Fr. 770.00 für Steuern, Fr. 100.00 für Kommunikation und Versicherung bzw. Fr. 30.00 für Serafe). Die Ausnahme betrifft die Wohnkosten.