Was die Höhe des anrechenbaren Einkommens anbelangt, verhält es sich nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin so, dass sie in ihrer letzten, vor C. Geburt ausgeübten Arbeitstätigkeit im Bereich Marketing in einer Vollzeitanstellung ein jährliches Bruttoeinkommen von rund Fr. 120'000.00 erzielte (Parteibefragung, act. 87). Unter Berücksichtigung von Lohnabzügen von rund 13 % resultierte das vom Beklagten eingesetzte monatliche Nettoeinkommen von Fr. 8'700.00 (Berufung, S. 10, 15 und 19 f.). Demgegenüber kann die Klägerin nach Abschluss ihrer Lehrerausbildung mit ei- - 19 -