4. 4.1. Für die gesetzlichen Grundlagen des ab September 2022 materiell zu prüfenden Unterhaltsanspruchs kann grundsätzlich auf E. II.3.2.1 des angefochtenen Entscheids verwiesen werden. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erfolgt die Berechnung des Unterhaltsbeitrags in Anwendung der sogenannten zweistufigen Methode. Dabei ist wie folgt vorzugehen: Vorab ist dem oder den Unterhaltsverpflichteten stets das eigene betreibungsrechtliche Existenzminimum zu belassen. Aus den weiteren Mitteln ist – jeweils berechnet auf der Basis des betreibungsrechtlichen Existenzminimums – der Barunterhalt der minderjährigen Kinder, im Anschluss daran der Betreuungsunterhalt zu decken.