2.4. Am 13. Dezember 2022 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten: "1. 1.1. 1.1.1. Das Kind C., geboren am tt.mm.2018, wird bis zum 31.07.2023 unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt, wobei folgender Betreuungsplan gilt: Obhut der Gesuchstellerin: - jeweils von Mittwoch, 18:00 Uhr (Abholung durch die Gesuchstellerin am Wohnort des Gesuchsgegners), bis Freitag, 18:00 Uhr (Abholung durch den Gesuchsgegner am Wohnort der Gesuchstellerin) -4-