Zusätzlich sei die Gesuchstellerin berechtigt zu erklären, die Hälfte der Schulferien (jeweils von Sonntag, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 12 Uhr) und der gesetzlichen Feiertage mit C. zu verbringen, eine abweichende Vereinbarung der Parteien vorbehalten. 3. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsgegner, rückwirkend ab September 2021, an den Unterhalt des Sohnes C. angemessene Unterhaltszahlungen zu leisten, mindestens jedoch CHF 1'000.00 pro Monat, zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher und vertraglicher Familienzulagen, zahlbar jeweils monatlich im Voraus.