2. Für die Dauer des Prozesses sei der Beklagte zu verpflichten, einstweilige Unterhaltszahlungen für C. von monatlich wenigstens Fr. 1'300.- an die Mutter zu bezahlen, jeweils vorschüssig auf den Ersten eines jeden Monats. Die einstweiligen Unterhaltszahlungen seien auf den Unterhaltsanspruch gemäss Ziffer 3 im Hauptbegehren anzurechnen." Ferner wurde ein Prozesskostenvorschuss für C. in der Höhe von Fr. 4'000.00 verlangt. 2.2. Mit Stellungnahme ("und Widerklage") vom 31. Oktober 2022 stellte der Beklagte folgende Anträge: