3. 3.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt rückwirkend monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: vom 01.01.2022 – 31.10.2022: Fr. 1'137.00 3.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin 2/7 einer allfällig erhaltenen Gratifikation bzw. Bonuszahlung für das Jahr 2022, maximal aber Fr. 3'780.00, ab 2023 2/6, einer Gratifikation bzw. Bonuszahlung für das jeweilige Jahr, maximal aber Fr. 4'128.00 jährlich, innert 30 Tagen seit ihrer Auszahlung zu überweisen.