In dieser Phase besteht ein Gesamtnotbedarf von Fr. 17'101.00 (Fr. 8'832.00 + Fr. 4'009.00 + Fr. 1'496.00 + Fr. 1'480.00 + Fr. 1'284.00 [für C. aufgewendete Mittel]). Dieser steht einem Gesamteinkommen von Fr. 22'524.00 (Fr. 16'224.00 + Fr. 5'800.00 + Fr. 250.00 + Fr. 250.00) gegenüber. Es resultiert ein nach grossen und kleinen Köpfen zu verteilender Überschuss von Fr. 5'423.00, sodass D. und E. mit gerundet Fr. 904.00 (Fr. 5'423.00 x 1/6) am Überschuss partizipieren, wovon wiederum die Hälfte der den Kindern zustehenden Überschussanteilen aufgrund der alternierenden Obhut mit hälftigen Betreuungsanteilen beim Beklagten verbleibt, während die andere Hälfte zusätzlich zum Barunter-