Es ergibt sich demnach eine Sparquote von Fr. 6'435.00 (Fr. 4'939.00 + Fr. 1'496.00) 11.1.3. Nach dem Gesagten ist somit von einem Familieneinkommen von Fr. 25'646.00, einem familienrechtlichen Existenzminimum von Fr. 11'739.00 sowie einer Sparquote von Fr. 6'435.00 auszugehen. Somit resultiert ein für den Unterhalt verwendeter Überschuss von Fr. 7'472.00. Daran partizipieren bei einer Aufteilung nach grossen und kleinen Köpfen die Parteien mit jeweils 2/7 Anteil (Fr. 2'135.00) und die Kinder mit jeweils 1/7 (Fr. 1'067.00). - 49 -