Es ist deshalb von der von der Klägerin vorgebrachten Summe auszugehen. Da die letzten Wertschriftenkäufe im Jahr 2021 jedoch im März getätigt wurden und die Trennung der Parteien per August 2021 erfolgte und somit danach keine Wertschriftenkäufe mehr zu berücksichtigen sind, ist der Betrag nicht auf 36, sondern lediglich auf 32 Monate aufzuteilen (vgl. das grundsätzlich analoge Vorgehen der Vorinstanz in E. 6.2.2, S. 28), womit sich ein monatlicher Betrag von rund Fr. 1'496.00 ergibt.