en zwischen Juni 2018 und März 2021 Wertschriftenkäufe im Gesamtwert von rund Fr. 49'929.00 getätigt worden, was monatlich einen dafür zur Verfügung stehenden Betrag von rund Fr. 1'469.00 ergebe. Vom Beklagten sei glaubhaft gemacht worden, dass dieser während des Zusammenlebens mit der Klägerin in regelmässigen Abständen Wertschriftenkäufe aus dem Familieneinkommen finanziert habe.