11. 11.1. 11.1.1. Die Vorinstanz führte aus (E. 6.2.), für die Bestimmung des zuletzt während der Ehe gelebten Standards der Parteien wie auch der Sparquote (vgl. vorne E. 4.2) sei insbesondere die Referenzperiode 2019 – 2021 relevant. Die Parteien seien sich einig, dass das Familiennettoeinkommen in der Referenzperiode Fr. 25'793.00 betragen habe (Stellungnahme S. 19 und Replik S. 11). Das Existenzminimum einschliesslich Steuern bezifferte die Vor-instanz auf Fr. 11'739.00. Einig seien sich die Parteien über die Ersparnisse durch die Einkäufe in die zweite und dritte Säule.