10.2. Der Beklagte hält entgegen (Berufungsantwort S. 17 ff.), das Bundesgericht habe entschieden, dass auch volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils nur einen Grundbetrag von Fr. 600.00 beanspruchen könnten. Die Zuteilung einer Überschussquote von 70 % widerspreche der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bei geteilter Obhut. Die Erhöhung der Krankenkassenprämien für D. und E. ab dem 1. Januar 2023 sei zwar belegt, aber "betraglich irrelevant". Der Steueranteil der Kinder betrage maximal Fr. 80.00 und entfalle zudem ab der Volljährigkeit bei C. gänzlich.