Weiter würden die Krankenkassenprämien per 1. Januar 2023 steigen. Die Prämien betrugen bei C. Fr. 292.00, bei D. Fr. 164.00 und bei E. Fr. 148.00. Weiter belaufe sich die Steuerbelastung bei der Klägerin auf mindestens Fr. 2'700.00, wovon ein Anteil von Fr. 1'000.00 auf die Kinder verteilt werden könne.