9.4.4. In den Phasen 1 und 2 ist beim Beklagten ein steuerbares Einkommen von rund Fr. 171'000.00 gegeben (Erwerbseinkommen Fr. 295'000.00 [inkl. Bonus] - Berufsauslagen Fr. 9'000.00 - Beitrag Säule 3a Fr. 6'883.00 – Einzahlung 2. Säule Fr. 40'000.00 - Versicherungsabzug Fr. 3'000.00 - Unterhaltsbeiträge von rund Fr. 65'000.00 (inkl. Bonusanteile). Wird zudem von einem unbeanstandet gebliebenen steuerbaren Vermögen von Fr. 182'000.00 ausgegangen (angefochtener Entscheid S. 22), ergibt sich gemäss dem Steuerrechner des Kantons Aargau ein monatlicher Steuerbetrag Fr. 3'650.00 (Fr. 44'000.00 / Jahr).