Der Beklagte könne seine Wohnung auf den 31. März 2023 kündigen oder einen Nachmieter suchen, womit ihm ab dem 1. April 2023 nur noch reduzierte Wohnkosten anzurechnen seien. Es sei ihm ohne Weiteres möglich, in der Nähe eine 4.5-Zimmerwohnung für rund Fr. 1'800.00 zu finden, welche zwar über ein Zimmer weniger verfüge, aber noch immer dem ehelichen Standard entsprechen würde.