8.4.3. Mit Eingabe vom 2. Februar 2023 reichte die Klägerin Belege zu den Kosten für den Arbeitsweg nach R. ein (Beilage 20). Daraus geht hervor, dass die Hin- und Rückfahrt sich pro Arbeitstag auf Fr. 13.40 beläuft. Es ist ebenfalls ersichtlich, dass die Klägerin jeweils ein ermässigtes Billett löst und somit über ein Halbtaxabonnement verfügt. Die erhöhten Kosten für den Arbeitsweg von rund Fr. 68.00 sind daher ab 1. November 2022 entsprechend im Bedarf der Klägerin zu berücksichtigen. Die Kosten für den Arbeitsweg belaufen sich somit ab dem 1. November 2022 auf Fr. 278.00.