Köpfen zu verteilen sei, mit dem Resultat, dass den Kindern ein viel zu tiefer Anspruch am Überschuss zugesprochen werde. Unter der Annahme, dass die Vorinstanz in ihrem ursprünglichen Entscheid den hälftigen Anteil am Bonus des Beklagten nicht nur der Klägerin, sondern in einem gewissen Umfang auch den Kindern habe zusprechen wollen, habe die Regelung noch als fair bezeichnet werden können. Spätestens nach der Berichtigung der Vorinstanz, wonach der Klägerin – und den gemeinsamen Kindern – nur noch 2/7 zukommen solle, könne von Fairness keine Rede mehr sein. Demnach ziehe das Argument des Beklagten nicht.