Ergänzend sei zu erwähnen, dass der Beklagte trotz hälftiger Obhut über die minderjährigen Kinder ein 100 %- Arbeitspensum leiste und nur deshalb seine Stelle als Senior-Manager bei der I. mit einem entsprechenden Bonusanspruch halten könne. Würde er wie die Klägerin nur zu 90 % arbeiten, so würde er nicht nur einen tieferen Fixlohn erzielen, sondern auch einen wesentlichen Teil seiner allfälligen Bonusansprüche verlieren.