Davon ausgehend, dass der Beklagte auch in Zukunft im bisherigen Rahmen einen Bonus erhalte, könnte die von der Vorinstanz ursprünglich gewählte Regelung, wonach der Klägerin (und den Kindern) die Hälfte des Bonus habe zukommen sollen, als fair bezeichnet werden. Warum die Vorinstanz ihren ursprünglichen Entscheid mit Zustellung der Begründung bereits abgeändert (bzw. "berichtigt") habe, sei nicht nachvollziehbar.