Betreffend Bonuszahlungen führt die Klägerin aus, der Beklagte habe folgende Bonuszahlungen erhalten: 2018 Fr. 114'000.00, 2019 Fr. 105'000.00, 2020 Fr. 85'000.00, 2021 Fr. 100'000.00. Dass der Bonus des Beklagten stark variiere, könne demnach nicht gesagt werden. Vielmehr sei dieser als konstant zu bezeichnen und es sei davon auszugehen, dass der Beklagte auch in Zukunft einen Bonus von mindestens rund Fr. 100'000.00 erhalten werde.