7. 7.1. Zum Einkommen des Beklagten erwog die Vorinstanz (E. 4.3.), dieses setze sich zusammen aus dem monatlichen Fixlohn zzgl. jährlich ausbezahltem Bonus und gestalte sich sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Phase hinsichtlich des Fixlohns gleich. Er verdiene ausweislich der Akten und der von ihm anlässlich der Verhandlung vom 9. August 2022 eingereichten Lohnabrechnung von Juni 2022 einen monatlichen Nettofixlohn von Fr. 15'424.00 (Fr. 15'524.00 - Fr. 100.00 anteilsmässig bezogene Kinderzulagen, exkl. Bonus und Pauschalspesen von Fr. 1'200.00). Hinzu komme ein monatlicher Vermögensertrag von durchschnittlich Fr. 400.00 (Fr. 4'265.42 + Fr. 4'278.92 + Fr. 5'715.00 / 36 Mo-