zielen, welche Löhne auch der beizuziehende Salaria-Lohnrechner [...] zeigten. Nachdem sich die Klägerin seit der Trennung, d.h. nunmehr seit 18 Monaten bzw. im ganzen vorinstanzlichen Verfahren nie zu entsprechenden Bemühungen geäussert, geschweige denn irgendwelche Beweismittel vorgelegt habe – gegenteils sei eine weitergehende Eigenversorgungspflicht rechtsprechungswidrig und uneinsichtig bestritten –, müsse sie sich die Aufrechnung eines sogar höheren hypothetischen Nettoeinkommens ab spätestens 1. November 2022 und somit ein Mindesteinkommen von Fr. 7'000.00 anrechnen lassen. Die Anrechnung eines Mindesteinkommens von Fr. 7'000.00 rechtfertige sich umso mehr, als zwi-