Werde berücksichtigt, dass die Klägerin zwischenzeitlich eine höhere Ausbildung zur Fachfrau im Fi- nanz- und Rechnungswesen abgeschlossen habe und für sie daher auch eine Stelle ([...] mit einem Salär von mindestens Fr. 130'000.00 in Frage komme, müsse sich die Klägerin den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Eigenversorgungspflicht nicht genügend nachzukommen. Statt an drei verschiedenen Arbeitsorten mit einfachen Buchhaltungstätigkeiten angestellt zu sein, könne die Klägerin im ihr nunmehr unbestritten zumutbaren Pensum von 90 % als Spezialistin im Finanz- und Rechnungswesen ein Nettoeinkommen von allermindestens Fr. 7'000.00, eher aber Fr. 9'000.00 er-